Mittwoch, 17. November 2010

Vor vier Jahren









16. November 2010
Anklage ohne Überführungsstücke

Wieder einmal werde ich von der Justiz auf dem falschen Bein erwischt. Denn: CDU-Ratsherr Paul Rohde berichtet in seiner "Burgdorfer Umschau", dass gegen mich Anklage erhoben wird. Woher weiß er das?

Obwohl ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven eingeschaltet habe, der sich Ende Dezember 2005 an die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Akteneinsicht wendete, schickte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vom 23. Februar 2006 an eine Anwältin, die mich in der Anfangsphase vertreten hatte. Dort ging sie am 14. März 2006 ein. Und Rohde wusste bereits Bescheid?

Beim Lesen der Anklageschrift komme ich aus dem Wundern nicht mehr heraus. Als Zeuge geladen worden ist auch ein Kriminaloberkommissar aus Düsseldorf, der tatsächlich am Gründonnerstag 2006 im Burgdorfer Gerichtssaal erschien und sich verständlicherweise an nichts mehr erinnern konnte. Auch der geladene Kriminalkommissar aus Garbsen, der meine Computer untersucht hatte, war überfordert, als er von der Richterin nach Einzelheiten des Falles befragt wurde.

Lächerlich machte sich die Staatsanwaltschaft Hannover auch mit den "Überführungsstücken", die ab Seite 3 der Anklageschrift aufgeführt wurden. Der Rechner stand während der Verhandlung im Richterzimmer und wurde gar nicht angerührt, die in der Anklageschrift aufgeführten Disketten und CD-ROM waren längst wieder in meinem Besitz.

Zweieinhalb Stunden dauerte die Verhandlung, dann beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hannover Freispruch, der mir vorübergehend Verdruss einbrachte, denn die Staatsanwaltschaft Hannover, die Jahre verpennt hatte, drückte mit diesem Antrag beim Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Hildesheim durch.

Wie flott die Staatsanwaltschaft Hannover plötzlich war! Der Beschluss des Landgerichtes Hildesheim, dass eine Berufungsverhandlung gar nicht infrage komme, ging am 26. Juli 2006 bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. 24 Stunden später legte die Staatsanwaltschaft Hannover sofortige Beschwerde dagegen ein.

Dieser sofortigen Beschwerde entsprach das OLG Celle am 14. August 2006. Die Begründung las sich wie ein Irrwitz. Die Richter stellten erst einmal fest: "Zwar ist die Entscheidung (des Landgerichtes Hildesheim, der Verf.) nach § 313 StPO nicht anfechtbar (§ 322 a StPO)." Doch dann hieß es: "Jedoch gilt dies nur dann, wenn es sich tatsächlich  um einen Fall der Annahmeberufung nach § 313 StPO handelt." Handelte es sich nach OLG-Auffassung aber nicht, denn: "Die Berufung der Staatsanwaltschaft bedurfte keine Annahme und konnte folglich auch nicht gemäß § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO als unzulässig verworfen werden. Zwar hatte das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft Hannover in der Hauptverhandlung nicht zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen angetragen, sondern Freispruch beantragt."

In jenen August-Tagen des Jahres 2006 peilte die Staatsanwaltschaft Hannover laut OLG Celle "eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe" an. Wegen einer einzigen Datei, die nicht einmal - so später das Landgericht Hildesheim - kinderpornografisch war?

Ernst gemeint war dieses Ansinnen aber nicht.  Denn auch vor dem Landgericht in Hildesheim erschien ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich kaum auf die Verhandlung vorbereiten konnte: "Ich  habe die Akte gestern bekommen."

Nach der Verhandlung entschuldigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover bei mir: "Was Ihnen passiert ist, ist schlimm." Damit meinte er keinesfalls das Schneckentempo seiner Behörde...

1 Kommentar:

  1. Streng genommen schuldet mir diese Staatsanwaltschaft sehr viel Geld. Da wir uns aber in einem Rechtsmittelstaat befinden...

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