Samstag, 15. Februar 2014

Der Fall Edathy (III)

Bundestags-Sprecher bestreitet Behauptung von Jörg Fröhlich

Immer wieder habe ich geschrieben, dass mich der Vorgänger von Jörg Fröhlich als Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover belogen hat, bestritten wurde das nicht. Nun gibt es auch die ersten Merkwürdigkeiten im "Fall Edathy". Fröhlich behauptete, das Büro des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten sei versiegelt worden. Das bestritt jetzt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Den kenne ich zwar nicht, aber unglaubwürdiger als die Staatsanwaltschaft von Hannover kann dieser Sprecher nicht sein.

Sebastian Edathy hüllt sich derweil auf seinen Facebook-Seiten in Schweigen. Es bleibt bei seiner Erklärung, dass er nie kinderpornografisches Material besessen oder sich verschafft habe. Das behauptet auch Fröhlich nicht , der sich allerdings in dunklen Andeutungen ergeht, Edathy könne gewarnt worden sein. Solche Äußerungen hat er als Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eigentlich zu unterlassen, denn der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete gilt nach deutschem Recht immer noch als unschuldig - und einem Unschuldigen darf nichts unterstellt werden. Doch deutsches Recht ist der Staatsanwaltschaft von Hannover auch in anderen Fällen weitgehend unbekannt geblieben.

Der Knochen Wulff ist abgenagt - nun soll ein anderer Politiker die Knochen hinhalten? Wenn Edathy wirklich Filme und Fotoserien von nackten Jungen bestellt haben sollte, ist er allenfalls ein Fall für einen guten Psychotherapeuten.

Der Fall Edathy (IV): Wird zum Fall Fröhlich?







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen