Montag, 22. Oktober 2018

Mord ist nicht einfach

Missbräuchlicher Gebrauch eines Küchengerätes?

"Der Angeklagte soll aus dem Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehandelt haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein niedriger Beweggrund." Sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der "Bild"-Redaktion aus Hannover, die sich in der heutigen Ausgabe mit der Frage beschäftigt "Warum ist das nur Totschlag?" Wir lernen also: Mord ist gar nicht so einfach (zu begehen).

Der erste Fall: Ein Ehemann muslimischen Glaubens vermutet, dass seine Ehefrau ihm nicht treu ist. Er wirft sie aus dem Fenster, sticht danach 25 Mal auf sie ein und schneidet ihr auch noch die Kehle durch.   

Erst einmal kein klarer Fall von Mord, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2017: "Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass, Rache und/oder Eifersucht kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen."

Da wir alle viele Mörder kennen, die aus edler Gesinnung anderen so etwas Sinnloses wie das Leben nehmen, können wir dem BGH durchaus folgen. Nun wird es allerdings schwieriger. Ein Mörder muss auch noch wissen, dass es Motive gibt, die von der Gesellschaft, in der er lebt, um zu töten, nicht akzeptiert werden. 

Daraus lernen wir: Man muss sich auskennen, wenn man aus niedrigen Gründen handeln will. Besagtem Ehemann ist übrigens zum Mord-Verhängnis geworden, dass er laut BGH seiner Frau "praktisch das Lebensrecht abgesprochen" hat. 

Nun zum Klinge-Fall, der nur Totschlag sein soll: Ein 57-Jähriger lauert in Hannover seiner 35-jährigen Ex-Freundin auf, er sticht elfmal zu und macht sich aus dem Staub. Die Frau stirbt auf der Straße vor dem Haus, in dem sie wohnt. Und das hält die Staatsanwaltschaft nicht für verachtenswert und zeugt keinesfalls von einer Gesinnung "auf niedrigster Stufe"? Warum plädiert sie nicht gleich auf missbräuchlichen Gebrauch eines Küchengerätes mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einem Kochkursus der Volkshochschule?

P. S. Auch in München ist Mord gar nicht so einfach, erfahren Sie aus meinem Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist"





Sonntag, 7. Oktober 2018

Schön formuliert

Unbekannte Ursachen gelingen immer häufiger

In Polizeiberichten kann man neuerdings lesen, dass jemand aus bisher unbekannter Ursache einem anderen einen Faustschlag versetzt hat. Heute zum Beispiel. Vorher gab es allerdings meistens nur Unfälle mit unbekannten Ursachen. 

Auch die Staatsanwaltschaft von Hannover reizt gelegentlich die dichterische Freiheit aus. Beispielsweise in einem Strafbefehl, den jüngst ein Blogger bekommen hat. Dort heißt es: "Uwe Müller (der richtige Name ist dem Autor bekannt) hat Karl Schulze (der richtige Name ist dem Autor ebenfalls bekannt) auf seinen Seiten als kranken Mann bezeichnet, um ihn zu beleidigen. Was ihm auch gelang."

Deswegen wünsche ich allen, die Berichte für die Polizei verfassen oder Strafbefehle erlassen müssen, gutes Gelingen!


Freitag, 21. September 2018

Der Fehler

Jetzt haben sie die Bettina

Den Christian haben sie nicht gekriegt, aber mit der Bettina klappt es bestimmt. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hat der Presse gesteckt, dass sich die 44-Jährige etwas hat zuschulden kommen lassen, was stark an die ehemalige niedersächsische Landesbischöfin Margot Käßmann erinnert. Allerdings soll neben der Bettina niemand gesessen haben.

Die 44-Jährige soll ihren Fehler bereits zugegeben haben. So was würde die Staatsanwaltschaft von Hannover nie machen. Zu dem laufenden Verfahren will der Anwalt von Bettina keine Angaben machen. Verständlicherweise. Zumal die Staatsanwaltschaft von Hannover schon alles verraten hat.

Wenn sich Staatsanwälte wichtig machen wollen 

Dienstag, 6. Februar 2018

Schnelle Strafen

Wie erzieht niedersächsische Justizministerin Kinder?
„Unsere Kinder bestrafen wir ja auch nicht erst Monate später, wenn sie etwas angestellt haben“, sagt heute die neue niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza in einem Interview mit „Bild“-Hannover. Einmal davon abgesehen, dass Richterinnen und Richter die Angeklagten wohl kaum so gut kennen oder kennenlernen können wie Eltern ihre Kinder, missfällt mir dieser Satz der 59-Jährigen, die einst Richterin in einem Staatsschutzsenat gewesen ist und eigentlich wissen müsste, dass man manchmal Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat ebenso schützen muss wie Kinder vor ihren Eltern.